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06.02.2023
Ein Berner liess von einem Arzt Polypen aus seiner Nase entfernen. Der Arzt verletzte dabei seine Hirnhaut. Der Patient verklagte den Arzt auf 45 000 Franken Schadenersatz wegen Erwerbsausfalls. Das Regionalgericht Bern-Mittelland und das Berner Obergericht gaben dem Patienten recht: Der Mann habe das Dokument, in dem auf diese Gefahr hingewiesen wurde, nicht unterschrieben. Die Bundesrichter sahen es anders: Der Patient hätte sich anhand des Merkblattes informieren können. Somit habe der Arzt seine Aufklärungspflicht nicht verletzt.
Bundesgericht, Urteil 4A_315/2022 vom 13.12.2022
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