Nachdem eine Frau ihr Kind geboren hatte, starb sie am so genannten Hellp-Syndrom; das ist eine seltene Schwangerschaftskomplikation. Der zuständige Oberarzt am Kantonsspital Obwalden wurde dafür wegen fahrlässiger Tötung zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Das Bundesgericht hat diese Strafe bestätigt. Der Arzt habe seine Sorgfaltspflichten mehrfach verletzt und insbesondere die typischen Symptome der Krankheit verkannt. Zudem habe er die detaillierte Krankengeschichte nicht beigezogen und die Patientin nicht genügend überwacht. Und er habe das Spital verlassen und so die Mutter, als sie schon in einem kritischen Zustand war, der Obhut einer jungen, unerfahrenen Assistenzärztin überlassen.

(em)

Bundesgericht, Urteil 6P.131/2005 vom 16.3.2006