Eine Frau musste sich einer Brustverkleinerungs-Operation unterziehen, die von der Krankenkasse bezahlt wurde. Vor der Operation zahlte die Patientin ihrem Arzt ein «aussertarifliches Honorar» von 2000 Franken. Solche Zusatzhonorare verlangen viele Chirurgen vor Operationen; sie nutzen dabei die Notlage der Patienten schamlos aus.



Der Arzt muss der Frau das Zusatzhonorar zurückzahlen, sagt das Bundesgericht. Ärzte haben sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die soziale Krankenv...