Inhalt
Ein Basler liess sich im Spital behandeln. Seine Krankenkasse zahlte die Rechnung von 834 Franken und forderte das Geld vom Patienten zurück. Der Basler zahlte davon nur einen Teil. Er habe nur eine Impfung, eine Salbe und Antibiotika verlangt, der Arzt habe jedoch ohne Grund weitere Untersuchungen vorgenommen. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt sprach der Kasse den ganzen Betrag zu. Der Patient habe sich gegen die Untersuchungen nicht gewehrt, diese also genehmigt.
Sozialversicherungsg. BS, Urteil KV.2024.5 vom 11.9.2024
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden