Ein Basler liess sich im Spital behandeln. Seine Krankenkasse zahlte die Rechnung von 834 Franken und forderte das Geld vom Patienten zurück. Der Basler zahlte davon nur einen Teil. Er habe nur eine Impfung, eine Salbe und Antibiotika verlangt, der Arzt habe jedoch ohne Grund weitere Untersuchungen vorgenommen. Das Sozialversicherungs­gericht Basel-Stadt sprach der Kasse den ganzen Betrag zu. Der Patient habe sich ­gegen die Untersuchungen nicht gewehrt, diese also genehmigt.

Sozialversicherungsg. BS, Urteil KV.2024.5 vom 11.9.2024