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Schwangere müssen für medizinische Mutterschaftsleistungen wie Ultraschalluntersuchungen weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen. Das gilt seit 2014 auch für Behandlungskosten bei Komplikationen von der 13. Schwangerschaftswoche an bis acht Wochen nach der Geburt. Bei medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen nach der 13. Woche müssen Frauen somit weder Selbstbehalt noch Franchise zahlen.
Trotzdem stellte die Assura einer Leserin aus Apples VD Spitalkosten in der Höhe von rund 1700 Franken in Rechnung. Die Frau erlitt in der 22. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt. Auf Anfrage des K-Tipp begründet die Assura dies damit, dass auf der Spitalrechnung nicht ersichtlich gewesen sei, dass der Schwangerschaftsabbruch medizinisch notwendig war. Erst als das Spital weitere Unterlagen nachreichte, verzichtete die Krankenkasse auf die Rechnungstellung an die Mutter.
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Zum Artikel "Assura wollte nach Fehlgeburt nicht zahlen"
Ich finde Ihren Artikel sehr schlecht dargestellt und ge- oder beschrieben. Was erwarten Sie denn von der Assura - soll sie bzw. ihre Mitarbeiter hellsehen? Wenn auf der Rechnung des Spitals nicht ersichtlich war, dass das ein medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch war, woher soll die Assura das denn wissen??!! Schliesslich gibt es ja mehr als genug blöde und dümme Hühner, die nicht im Stande sind, ordentlich zu verhüten und danach ihre Schwangerschaft abbrechen bzw. abtreiben. Und dass so etwas nicht unterstützt und bezahlt werden sollte, ist ja wohl klar!!!