Vom Dezember an werden auch Postautobillette teurer. «Wir sind an die Preis­erhöhungen gebunden», behauptet die Postauto AG.

Der Verband Öffentlicher Verkehr trägt noch dicker auf: Das Personen­beförderungsgesetz zwinge Post­auto Schweiz geradezu, die Tarife im Gleichschritt mit den anderen Transportunternehmen zu erhöhen.

Doch das trifft nicht zu: Im ­Gesetz steht nur, dass die Transportunternehmen ein einziges Billett an­bieten müssen, auch wenn der Passagier von meh­reren Transportunternehmen befördert wird. Das heisst, dass der Passagier für die Fahrt von Ortschwaben BE nach St. Moritz GR nicht separate Postauto-, SBB- und RhB-Billette kaufen muss. Von einem Zwang zur Preis­erhöhung kein Wort. Das sieht auch das Bundesamt für Verkehr so: Die Tarife und die Verteilschlüssel lägen in der Kompetenz der Transportunternehmen.

Und der Preisüber­wacher meint: «Es gibt auch aus unserer Sicht keinen gesetzlichen Zwang.»

Der Preisüberwacher hat Postauto Schweiz ohnehin im Visier. Das Unternehmen hat im ersten Halbjahr einen Gewinn von 18 Millionen Franken erwirtschaftet. Deshalb hat der Preisüberwacher eine Untersuchung eingeleitet, wie er dem K-Tipp erklärt. Hauptfrage: Kassiert Postauto Schweiz zu hohe ­Subventionen?