Rudolf Bruhin (80) erhielt Ende Februar von seiner Pensionskasse dicke Post. Weil sie sich in einer Unterdeckung befinde, habe sie Sanierungsmassnahmen beschlossen. Eine davon sei die Reduktion laufender Renten – vorübergehend, wie es hiess. Was das für Rudolf Bruhin konkret bedeutet, wurde ihm auch gleich vorgerechnet: Monatsrente
- bisher 5469.–
- neu Fr. 4647.–
- Kürzung pro Monat: Fr. 822.–
Ist das rechtens? Mit dieser Frage wandte sich Rudolf Bruhin an den K-Tipp. «Ich wurde 1995 pensioniert», erzählt Bruhin, «seither ist fast alles teurer geworden. Ich war deshalb froh, dass meine Rente zweimal der Teuerung angepasst wurde. Diese Erhöhungen werden jetzt rückgängig gemacht. Dabei sollten die Renten der AHV und der Pensionskasse es doch ermöglichen, den gewohnten Lebensstil weiterzuführen.»
Rente kürzen: Nur nach freiwilliger Erhöhung
Fest steht: Laufende Renten kürzen – das ist ein grosses Tabu. Es wurde bisher nur ausnahmsweise gebrochen. Die Pensionskasse von Georg Fischer entschloss sich vor Jahresfrist zu diesem drastischen Schritt. 770 Pensionierte mussten plötzlich mit 6,1 Prozent tieferen Renten auskommen.
Wann solche Rentenkürzungen erlaubt sind, steht im Gesetz. Eine ganze Reihe von Bedingungen müssen erfüllt sein (siehe unten). Sehr wichtig: Pensionskassen dürfen nur jenen Pensionierten die Rente kürzen, denen sie vorher eine freiwillige Erhöhung gewährt haben. Meist handelt es sich um Erhöhungen in Form eines Teuerungsausgleichs, wie im Fall der Pensionskasse Swissmetal. Rudolf Bruhins Rente wurde im April 2000 um zehn Prozent und im Juni 2001 um sieben Prozent nach oben angepasst.
2000/2001 – mit diesem Zeitpunkt ist auch eine weitere Bedingung erfüllt, wenn auch nur knapp: Eine Rentenkürzung muss innerhalb von zehn Jahren nach der freiwilligen Erhöhung erfolgen. Kontrollinstanz der Pensionskasse Swissmetal ist die Stiftungsaufsicht des Kantons Bern. «Eine umfassende Prüfung können wir erst machen, wenn uns der Jahresbericht vorliegt», erklärt Abteilungsleiter Hansjörg Gurtner, «auf Grund der Unterlagen, die mir vorliegen, habe ich aber den Eindruck, dass die Pensionskasse Swissmetal korrekt handelt. Ich erkenne keinen Anhaltspunkt für Zweifel.»
Das grösste Problem der PK Swissmetal: Sie hat 477 Rentner, aber nur 456 Erwerbstätige. Beim Vermögen fallen die Rentner noch mehr ins Gewicht: Ihnen gehören zwei Drittel des Alterskapitals. «Eine solche Pensionskasse ohne Beitrag der Rentner zu sanieren, ist schwierig bis unmöglich», sagt Werner Riegert, Präsident des Stiftungsrats. «Die Pensionskasse ist ein Solidarwerk. Deshalb müssen jetzt alle drei Parteien Opfer bringen: der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Rentner.»
Die Firma Swissmetal zahlt im laufenden Jahr einen Sanierungsbeitrag von zwei Prozent der versicherten Löhne. Die Arbeitnehmer müssen ein zusätzliches Prozent abliefern. Zudem hat man ihr Alterskapital letztes Jahr überhaupt nicht mehr verzinst, und 2010 bekommen sie einen mageren Zins von einem Prozent.
Ist das Loch gestopft, gibts wieder mehr
Das Loch in der PK von Swissmetal ist nicht mehr sehr gross. Der Deckungsgrad lag Ende März bei etwa 97 Prozent. Die Hoffnung besteht, dass die Unterdeckung innerhalb der nächsten ein, zwei Jahre überwunden werden kann.
Wenn dies gelingt, entfallen auch die Sanierungsmassnahmen. Und Rudolf Bruhin wird dann wieder die ungekürzte Rente erhalten. Denn Rentnerinnen und Rentner dürfen nur während der Dauer einer Unterdeckung zur Kasse gebeten werden.
Eine Pensionskasse darf laufende Renten kürzen, wenn ...
- sie sich in einer Unterdeckung befindet (das Vermögen reicht nicht für alle Verpflichtungen)
- die Kürzung im Reglement vorgesehen ist
- sie die gesetzlich garantierten Minimalleistungen nicht antastet
- sie die Renten vorher freiwillig erhöht hat – zum Beispiel in Form eines Teuerungsausgleichs
- sie diese Erhöhung in den letzten zehn Jahren gewährt hat