Ja. Kaufverträge kommen dann zustande, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis einigen.

Sie haben sich bereits vor einem Monat mit dem Verkäufer geeinigt, nicht erst letzte Woche. Massgebend ist deshalb der Preis, den Sie vor einem Monat vereinbart haben.

Dass Sie das Bett zufällig in derjenigen Woche abholen, in der das Geschäft Rabatt gewährt, ändert daran nichts. Sie können in einem solchen Fall - rein juristisch betrachtet - keinen Rabatt verlangen.

(ch)