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16.06.2009
Eine Woche bevor Karl Städeli aus Zürich für zwei Monate verreiste, erteilte er der Post mit einem speziellen Formular einen «vorübergehend gültigen Nachsendeauftrag inklusive Pakete und Express-Sendungen». Als er dann vorzeitig heimkehrte, traute er seinen Augen nicht: Ein Express-Paket lag seit Tagen vor seiner Haustüre. Zweimal reklamierte er: einmal telefonisch, einmal schriftlich. Die Post reagierte nicht. Stattdessen erhielt Städeli eine Mahnung für den ausstehenden Betrag von 30 Franken für den Nachsendeauftrag.
Er reklamierte ein drittes Mal. Daraufhin entschuldigte sich die Post, stornierte die Rechnung und versicherte, künftig solche Fehler zu vermeiden. Doch einige Tage später stellte ihm die Post wieder ein Paket zu, als er nicht daheim war. Städeli beschwerte sich wieder. Eine Antwort erhielt er aber erst, nachdem er die Post ein halbes Jahr später noch einmal mit dem Vorfall konfrontierte. Die Post räumte gegenüber dem K-Tipp ihre Fehler ein und entschuldigt sich.
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Auf diese Post ist kein Verlass!!!
Auch mir erging es so. Trotz Nachsendeauftrag lag die korrigierte Sonnenbrille meiner Tochter(18Mt) lange Zeit an unserem Alten Wohnort bei der Post. Damit ich sie trotzdem noch in diesem Sommer erhalte, bevor sie wieder zurückgeschickt wird, haben wir sie selbst abgeholt. Die Post wusste auch keine Erklärung dafür, warum das Paket nicht weitergesendet wurde.