Eine Woche bevor Karl Städeli aus Zürich für zwei Monate verreiste, erteilte er der Post mit einem speziellen Formular einen «vorübergehend gültigen Nachsendeauftrag inklusive Pakete und Express-Sendungen». Als er dann vorzeitig heimkehrte, traute er seinen Augen nicht: Ein Express-Paket lag seit Tagen vor seiner Haustüre. Zweimal reklamierte er: einmal telefonisch, einmal schriftlich. Die Post reagierte nicht. Stattdessen erhielt Städeli eine Mahnung für den ausstehenden Betrag von 30 Franken für den Nachsendeauftrag.

Er reklamierte ein drittes Mal. Daraufhin entschuldigte sich die Post, stornierte die Rechnung und versicherte, künftig solche Fehler zu vermeiden. Doch einige Tage später stellte ihm die Post wieder ein Paket zu, als er nicht daheim war. Städeli beschwerte sich wieder. Eine Antwort erhielt er aber erst, nachdem er die Post ein halbes Jahr später noch einmal mit dem Vorfall konfrontierte. Die Post räumte gegenüber dem K-Tipp ihre Fehler ein und entschuldigt sich.