Ende März dieses Jahres sassen Paulo und Ida Caviezel (Name geändert) mit Freunden beim Abendessen in ihrem Haus im Bündner Oberland. Sie assen Fleischkuchen aus Hackfleisch, den die Freunde mitgebracht hatten. Der 60-jährige Caviezel biss auf einen ­Knochensplitter – darauf brach der rechte vordere Backenzahn ab. «Der Knochen­splitter war einen Zentimeter lang», erzählt Caviezel. Am nächsten Morgen ging er zum Zahnarzt. Der Zahn konnte nicht gerettet werden. Der Zahnarzt ersetzte ihn in den nächsten Monaten durch ein Implantat. Kosten laut Voranschlag: rund 5700 Franken.

Caviezel meldete den Schaden seiner Unfallversicherung, der Suva. Diese wollte den Schaden nicht übernehmen. Begründung: Es liege kein Unfall vor.

Caviezel akzeptierte den Entscheid der Suva nicht. Auf Anraten der Rechtsschutzversicherung des K-Tipp verlangte er eine einsprachefähige Verfügung. Danach prüfte ein von der Rechtsschutzversicherung beauftragter Anwalt die Unterlagen und kam zum Schluss, dass es sich beim Zahnschaden sehr wohl um einen Unfall handle. Denn der einen Zentimeter grosse Knochensplitter, auf den Caviezel gebissen hatte, gehört nicht in einen Hackfleischkuchen. Es liegt daher, wie vom Gesetz gefordert, ein «ungewöhnlicher äus­serer Faktor» vor, der die Schädigung ver­ursacht hat. So begründete der Anwalt Mitte Juni seine Einsprache an die Suva.

Die Suva folgte der Argumentation des Anwalts und akzeptierte Caviezels Zahnschaden doch als Unfall. Zwei Wochen später erteilte sie dem behandelnden Zahnarzt die Kostengutsprache. Paulo Caviezel freut sich dar­über. Und seit Oktober kann er mit einem ­neuen Backenzahn wieder zubeissen.