Auf umfassender Garantie beharren
Garantien für Occasionen sind ein gutes Verkaufsargument. Wer nicht genau hinschaut, erhält oft nutzlose Scheingarantien.
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K-Tipp 1/2007
17.01.2007
Vera Sohmer
Auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen entdeckte Hanspeter Bühler aus Weiach ZH eine Anzeige von Auto Züri West: «600 Top Occasionen, 12 Monate oder 10 000 Kilometer Garantie», wurde da versprochen. Bühler fuhr spontan hin.
Von einer umfassenden Garantie konnte aber keine Rede sein. Beim Subaru, für den sich Bühler interessierte, war im Preis von rund 13000 Franken nur eine zwölfmonatige «Materialgarantie für Motor und Getriebe» eingeschlossen. Das heisst: Allfällige ...
Auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen entdeckte Hanspeter Bühler aus Weiach ZH eine Anzeige von Auto Züri West: «600 Top Occasionen, 12 Monate oder 10 000 Kilometer Garantie», wurde da versprochen. Bühler fuhr spontan hin.
Von einer umfassenden Garantie konnte aber keine Rede sein. Beim Subaru, für den sich Bühler interessierte, war im Preis von rund 13000 Franken nur eine zwölfmonatige «Materialgarantie für Motor und Getriebe» eingeschlossen. Das heisst: Allfällige Reparaturarbeiten muss der Käufer selber zahlen.
Garantien, die umfassender sind, gibts bei Auto Züri West wie bei vielen anderen Auto-Händlern nur gegen Aufpreis. Hanspeter Bühler entschied sich für die «NSA Garantie Gold» für 585 Franken. Die Police mit den detaillierten Versicherungsbedingungen erhielt er erst zwei Tage später mit der Post. Nur: Da waren so viele Einschränkungen aufgelistet, dass die Versicherung kaum einen Vorteil gebracht hätte.
Pro Fall werden nur Kosten bis 4000 Franken übernommen - und das bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent oder mindestens 150 Franken. Reparaturen an Motor und Getriebe können aber schnell einmal 5000 Franken kosten.
Auto Züri West weist die Verantwortung für die Versicherung von sich. Man sei Vermittler, nicht Versicherer. Die NSA Garantie selbst erklärt gegenüber dem K-Tipp, der Kunde habe ja nach Erhalt der Versicherungsbedingungen 48 Stunden Zeit, vom Vertrag zurückzutreten - was Bühler auch umgehend tat. Zudem bestand er darauf, den Gebrauchtwagen zurückzugeben. Mit Erfolg.
Mindestens sechs Monate Garantie verlangen
- Wird in einem Vertrag die gesetzliche Garantie nicht ausgeschlossen, hat jeder Käufer das Recht, ein gekauftes Auto bei schweren Mängeln zurückzugeben. Bei geringeren Defekten kann er einen Teil des Preises zurückverlangen. Diese gesetzliche Garantie ist ein Jahr gültig.
- Viele Occasions-Händler verweigern die gesetzlichen Ansprüche, bieten aber zu jedem Occasionsfahrzeug immerhin eine Mindestgarantie von drei Monaten, und zwar auf Teile und Arbeit. Verlangen Sie mindestens sechs Monate Garantie!
- Lassen Sie sich nicht auf einen Kauf ein, wenn nur beschränkte Garantien, z.B. auf Motor und Getriebe, gewährt werden.
- Wenn jede Garantie ausgeschlossen wird: Lassen Sie das Auto vor dem Kauf auf alle Fälle von einer Garage oder vom TCS prüfen.
- Der K-Tipp-Ratgeber «Das eigene Auto: So fahren Sie am günstigsten» ist im Januar in komplett überarbeiter Neuauflage erschienen.
Bestellmöglichkeit Seite 24 oder unter www.ktipp.ch.