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Der Fahrer eines 3,5 Tonnen schweren Lieferwagens aus dem Kanton Solothurn fuhr bei Rotlicht versehentlich ins Heck des vor ihm wartenden Autos. Die Solothurner Motorfahrzeugkontrolle entzog ihm den Führerausweis für vier Monate. Der Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht vergeblich. Die Gerichte bezeichneten sein Versehen als mittelschwere Verkehrsregelverletzung. Das Lenken schwerer Fahrzeuge erfordere besonders grosse Aufmerksamkeit, da ein Auffahrunfall beim Opfer ein Schleudertrauma auslösen könne. Der Ausweis sei für mindestens einen Monat zu entziehen. In diesem Fall waren es vier Monate, da dem Lenker der Ausweis schon kurz zuvor entzogen worden war.
Bundesgericht, Urteil 1C_263/2021 vom 27.1.2022
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