Ein Auto musste vor einem Fussgängerstreifen abbremsen. Der dahinter fahrende Lastwagen-Chauffeur war kurz abgelenkt und kollidierte deshalb mit dem vor ihm fahrenden Auto. Es resultierte ein Blechschaden. Für das Bundesgericht sind solche Auffahrunfälle eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln.

Folge: Der Ausweis wird für mindestens einen Monat entzogen. Der Lastwagenfahrer argumentierte vergeblich, das sei nur ein leichtes Verschulden gewesen, das nur mit einer Verwarnung zu bestrafen gewesen wäre. Das Bundesgericht hielt ihm entgegen, er habe den Lenker vor ihm gefährdet. Und selbst der Fussgänger sei «zumindest abstrakt gefährdet» gewesen.

Bundesgericht, Urteil 1C_271/2008 vom 8. 1. 2009