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23.08.2011
Für Stefan Kästli aus Zürich war die Sache klar: Sollte er am über Ebookers.ch gemieteten Auto einen Schaden verursachen, wäre dieser versichert. Und es fiele auch kein Selbstbehalt an. Denn unter der Rubrik «Was ist inbegriffen» war u. a. «Selbstbehaltausschluss» aufgeführt.
Kästli nahms deshalb gelassen, als ihm ein kleiner Parkschaden passierte. Doch Ebookers.ch teilte ihm mit, er müsse die Schadenssumme von 80 Franken selber übernehmen. Der Wagen sei zwar vollkaskoversichert – aber mit Selbstbehalt.
Vom K-Tipp mit diesem Widerspruch konfrontiert, sagt Ebookers-Marketingchef Matthias Thürer, Kästli müsse die 80 Franken natürlich nicht zahlen. Denn die Formulierung unter «Was ist inbegriffen» sei tatsächlich «nicht optimal» und werde geändert. Neu steht jetzt, inbegriffen sei die «Vollkaskoversicherung für eventuelle Schäden am Mietwagen oder bei Diebstahl, mit Selbstbehalt. (Vor Abschluss der Buchung bieten wir eine optionale Versicherung zum Ausschluss des Selbstbehaltes an.)»
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