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06.03.2012
Die Krankenkasse EGK erhöht die Prämien der Grundversicherung auf den 1. Mai. Eine Prämienerhöhung unter dem Jahr ist erlaubt, wenn das Bundesamt für Gesundheit sie «aufgrund der finanziellen Lage der Kasse» bewilligt hat.
Für Versicherte gilt: Die Mitteilung der EGK muss bis Ende Februar erfolgt sein. Wird die Erhöhung erst im März mitgeteilt, gilt der höhere Tarif erst ab 1. Juni. Betroffene können bis Ende März kündigen. Achtung: Die Kündigung muss spätestens am 31. März bei der EGK eingegangen sein. Wer kündigt, muss bis Ende April eine neue Grundversicherung abgeschossen haben – mit gleicher Franchise.
Prämien vergleichen: www.priminfo.ch
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