«Die Tricks der Makler»: Unter diesem Titel hat der K-Tipp Ende 2012 (K-Tipp 19/2012) über ein Krankenkassen-Portal berichtet. Dort würden nur diejenigen Kassen vermittelt, die Maklern auch Provisionen zahlten. Geschildert wurde der Fall eines Maklers der Firma Suissepool. 

Dabei kam es zu einer Verwechslung, die der K-Tipp in der nächsten Nummer berichtigte. Trotzdem beschwerte sich Suissepool beim Presserat: Der K-Tipp habe mit dem Artikel und der Berichtigung gegen vier Journalistenpflichten verstossen, z. B. gegen die Wahrheitspflicht. Der Presserat hat die Beschwerde jetzt abgewiesen: Dem K-Tipp sei «in Bezug auf die Wahrheitssuche kein Vorwurf zu machen», und die Berichtigung sei korrekt gewesen.