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Früher hiess das Unternehmen Business Academy, dann Eternicom und seit kurzem Maximus Ltd. Doch die Masche ist gleich geblieben: Verkäufer drehten hauptsächlich jungen und unerfahrenen Leuten für Tausende von Franken ein wertloses Weiterbildungspaket an (siehe K-Tipp 9/12).
Im neuesten Kaufvertrag von Maximus fehlt ein Hinweis auf das siebentägige Widerrufsrecht, das bei Haustürgeschäften gilt. Wer unterschrieben hat, kann den Vertrag deshalb auch später noch widerrufen. Denn die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Betroffene von diesem Recht erfahren hat. Den Widerruf und die Schulungsunterlagen sollte man zu Beweiszwecken eingeschrieben schicken und die Quittung aufbewahren. Inzwischen wird das Weiterbildungspaket unter dem Namen Veritas von der Pay Out AG mit Sitz in Langnau am Albis ZH vertrieben.
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