Das neue Namensrecht gilt ab 1. Januar 2013 (siehe K-Tipp 4/12). Ab dann behält jeder Ehegatte bei der Heirat seinen Nachnamen. Das Ehepaar kann auch den Namen der Braut oder des Bräutigams als Familiennamen wählen. Behält jeder Ehegatte seinen Namen, müssen sie bei der Heirat bestimmen, wie ihre Kinder einmal heissen sollen. Innerhalb eines Jahres seit der Geburt des Kindes können sich die ­Eltern aber für den Nachnamen des anderen Ehegatten entscheiden. Verheiratete, die ihren Nachnamen vor Inkrafttreten des neuen Namensrechts geändert haben, können mit einer einfachen Erklärung beim Zivilstandsamt ­wieder ihren ledigen Namen annehmen.