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Wer eine Drohne fliegen lässt, muss sich an bestimmte Regeln halten. Sonst drohen Bussen (K-Tipp 1/2015). Ein Teil der Geräte verfügt über eine «Follow-me»-Funktion. Sie ist vor allem bei Snowboardern und Bikern beliebt: Die Drohne fliegt dem «Piloten» automatisch hinterher und filmt ihn. Doch aufgepasst: Laut Gesetz muss stets Blickkontakt zum Fluggerät bestehen. Und bei einem Gewicht ab 500 Gramm darf die Drohne nicht über einer Menschenmenge fliegen. Diese Regeln sind meist nicht eingehalten, wenn sich jemand beispielsweise beim Skifahren oder Snowboarden von der Drohne verfolgen und filmen lässt.
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