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11.06.2012
Wegen vermuteter Verletzung der Passagierrechte hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt gegen 14 Fluggesellschaften ein Strafverfahren eröffnet. Das war im Mai 2011. Welche Airlines wie hoch gebüsst würden, hätte bis Ende Dezember des letzten Jahres feststehen sollen.
Inzwischen ist dieser Termin um mehr als fünf Monate überschritten. Weshalb? Bundesamt-Sprecher Daniel Göring: Man habe den Airlines erst angeboten, die Sache mittels verkürzter Verfahren zu erledigen. Doch dies sei «teilweise ausgeschlagen» worden. Deshalb laufe nun das formelle Verfahren – und das dauert voraussichtlich «bis im Herbst». Merke: Wenns um Passagierrechte geht, scheinen es weder Airlines noch Behörden besonders eilig zu haben.
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