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Bei der Ultraschallzahnbürste war der Akku futsch. Deshalb ging Leser Walter Oberer aus Unterengstringen ZH in die Aldi-Filiale Schlieren ZH. Dort hatte er die Zahnbürste gekauft, also wollte er den Akku auch dort zurückgeben. Doch der Verkäufer verweigerte die Rücknahme zur Entsorgung. Nur: Das Gesetz sagt unmissverständlich: Händler müssen Geräte von der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen – egal, in welchem Laden sie gekauft worden sind.
Aldi zeigt sich einsichtig: «Fälschlicherweise wurde in diesem konkreten Fall die Rücknahme verweigert», teilt das Unternehmen mit. Als Entschädigung bietet Aldi Walter Oberer eine neue Schallzahnbürste an. Er hat aber bereits eine gekauft. Als Wiedergutmachung erhielt er von Aldi sechs Tuben Zahnpasta, vier Packungen Zahnseide, ein Flasche Mundspülung sowie einen 20-Franken- Gutschein.
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