Alle Lenker von schnellen E-Bikes (über 25 km/h, Motorleistung 500 bis 1000 Watt) müssen ab 1. Juli einen Velohelm tragen (K-Tipp 10/12). Dies wird beim Kauf eines solchen Bikes in den Fahrzeugausweis eingetragen. Wer schon länger ein schnelles E-Bike fährt, besitzt allerdings ­einen Fahrzeugausweis, in dem «keine Helmtragpflicht» steht. Für diese E-Biker gilt neu zwar auch die Helmpflicht. Doch den Fahrzeugausweis müssen sie nicht ändern oder neu lösen, sagt das Bundesamt für Strassen.