Inhalt
11.06.2012
Alle Lenker von schnellen E-Bikes (über 25 km/h, Motorleistung 500 bis 1000 Watt) müssen ab 1. Juli einen Velohelm tragen (K-Tipp 10/12). Dies wird beim Kauf eines solchen Bikes in den Fahrzeugausweis eingetragen. Wer schon länger ein schnelles E-Bike fährt, besitzt allerdings einen Fahrzeugausweis, in dem «keine Helmtragpflicht» steht. Für diese E-Biker gilt neu zwar auch die Helmpflicht. Doch den Fahrzeugausweis müssen sie nicht ändern oder neu lösen, sagt das Bundesamt für Strassen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden