Inhalt
Zu früh gefreut!
«Besserer Schutz für Konsumenten» titelten kürzlich viele Medien. Auch die Stiftung für Konsumentenschutz frohlockte: «Widerruf: Bundesrat stärkt den Konsumentenschutz, auch im Onlinehandel». Neu könne man per Internet oder Telefon bestellte Waren innert 14 Tagen retournieren. Diese Praxis gilt in EU-Ländern seit Jahren. Der Haken in der Schweiz: Das Widerrufsrecht bzw. die Gesetzesänderung muss noch vom Parlament gutgeheissen werden. Die Lobby der Internethändler will sich gegen die neue Regelung wehren.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden