Aufpreis mit Karte
Im europäischen Umland verlangen Geschäfte von Mastercard-Zahlern einen Zuschlag. Das könnte bald auch in der Schweiz der Fall sein.
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K-Tipp 6/2005
23.03.2005
Thomas Müller - thmueller@ktipp.ch
Bis vor kurzem schrieben die Kreditkarten-Organisationen Mastercard und Visa den Händlern vor, Bar- und Kartenzahler gleich zu behandeln, also Barzahlern keinen Rabatt zu gewähren. Doch nun hat Mastercard diese so genannte «Barzahlungsklausel» abgeschafft. Zwar (noch) nicht in der Schweiz, aber in den Mitgliedsländern des EWR. Das sind die 25 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen.
«In all diesen Ländern können Geschäfte seit Anfang Jahr frei entscheiden, ob s...
Bis vor kurzem schrieben die Kreditkarten-Organisationen Mastercard und Visa den Händlern vor, Bar- und Kartenzahler gleich zu behandeln, also Barzahlern keinen Rabatt zu gewähren. Doch nun hat Mastercard diese so genannte «Barzahlungsklausel» abgeschafft. Zwar (noch) nicht in der Schweiz, aber in den Mitgliedsländern des EWR. Das sind die 25 EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen.
«In all diesen Ländern können Geschäfte seit Anfang Jahr frei entscheiden, ob sie die Transaktionskosten den Kunden weiterverrechnen wollen», bestätigt Stefanie Groth vom Mastercard-Büro in Frankfurt (D). Dürfen Händler stattdessen auch einen Barzahlerrabatt gewähren? Diese Frage will Groth zunächst nicht beantworten, sagt dann aber, das sei «Sache des Händlers». Also ja.
Das Kalkül bei der Neuerung: Geschäfte, die bisher aus Kostengründen darauf verzichtet haben, Kreditkarten zu akzeptieren, sollen zum Umdenken animiert werden. Wers tut, muss seine Kunden deutlich auf die Gebühr hinweisen, zum Beispiel mit einem Schild an der Kasse.
Visa fürchtet Konsequenzen
Und: Der Zuschlag muss ungefähr den Zusatzkosten von 3 bis 5 Prozent entsprechen, die dem Geschäft durch die Entgegennahme von Kreditkarten-Zahlungen entstehen. Ist die verrechnete Gebühr höher, können Kunden bei ihrer Kartenherausgeberin eine Reduktion verlangen. Das gilt auch für Schweizer Konsumenten, die ihr Plastikgeld im EWR-Raum einsetzen.
Konkurrentin Visa scheut sich noch, die Barzahlungsklausel ebenfalls zu kippen: «Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass Karteninhaber im Fall von Gebühren entweder eine andere Karte einsetzen, bar zahlen oder sogar auf den Kauf verzichten», gibt Hans-Benno Preller von Visa Europe zu bedenken.
In der Schweiz haben sich Visa und Mastercard bisher gemeinsam gegen die Abschaffung der Klausel zur Wehr gesetzt. Einen Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die den Gleichbehandlungszwang Ende 2002 für unzulässig erklärt hatte, haben sie an die Rekurskommission der Weko weitergezogen. Dort schlummert das Verfahren seit über zwei Jahren vor sich hin.
Doch nun zeichnet sich laut Groth auch in der Schweiz eine Wende ab: «Mastercard kann sich vorstellen, dass es bezüglich Barzahlungsklausel auch in der Schweiz in naher Zukunft eine Veränderung geben wird.»