Inhalt
Beim Ausmisten einer Schublade entdeckte Adrian Reist aus Belp BE kürzlich einen 100- Franken-Gutschein des Detailhändlers Ledermann AG. Das Problem: Der Gutschein war am 11. September 2002 ausgestellt worden. «Meine Freundin hatte ihn als Geschenk bekommen», erinnert sich Reist. Der 47-jährige Buchhalter wusste, dass Warengutscheine laut Gesetz nach fünf Jahren abgelaufen sind.
Deshalb machte er sich keine grosse Hoffnung, den Gutschein noch einlösen zu können. Reist: «Ich wollte es aber trotzdem versuchen – schliesslich hat das Unternehmen 100 Franken kassiert, ohne eine Leistung zu erbringen.» Er ging ins Geschäft, das inzwischen von der Gerber-Stegmann AG in Thun übernommen worden war. Für Geschäftsleiter Peter Jufer war es keine Frage: Reist konnte mit dem Gutschein problemlos bezahlen.
Jufer sagt: «Kunden, die einen Gutschein der Ledermann AG haben, können diesen noch bis Ende Februar gegen alle Waren eintauschen.» Danach nur noch gegen Eisenwaren, Gartenmöbel und Grills.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden