Beim Ausmisten einer Schublade entdeckte Adrian Reist aus Belp BE kürzlich einen 100- Franken-Gutschein des Detailhändlers Ledermann AG. Das Problem: Der Gutschein war am 11. September 2002 ausgestellt worden. «Meine Freundin hatte ihn als Geschenk bekommen», erinnert sich Reist. Der 47-jährige Buchhalter wusste, dass Warengutscheine laut Gesetz nach fünf Jahren abgelaufen sind.

Deshalb machte er sich keine grosse Hoffnung, den Gutschein noch einlösen zu können. Reist: «Ich wollte es aber trotzdem versuchen – schliesslich hat das Unternehmen 100 Franken kassiert, ohne eine Leistung zu erbringen.» Er ging ins Geschäft, das inzwischen von der Gerber-Stegmann AG in Thun übernommen worden war. Für Geschäftsleiter Peter Jufer war es keine Frage: Reist konnte mit dem Gutschein problemlos bezahlen.

Jufer sagt: «Kunden, die einen Gutschein der Ledermann AG haben, können diesen noch bis Ende Februar gegen alle Waren eintauschen.» Danach nur noch gegen Eisenwaren, Gartenmöbel und Grills.