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Patric Michel aus Muri AG bestellte kürzlich im Internet bei Brack.ch ein Nokia-Handy. Preis: 180 Franken. Michel kaufte nicht zum ersten Mal dort ein und erhielt die Ware immer schnell geliefert. Deshalb wurde er er stutzig, als das Gerät nach drei Tagen noch nicht eingetroffen war. Er meldete sich bei Brack. Die Firma bestätigte den Versand – und die Post die Auslieferung in den Briefkasten.
Michel vermutete daraufhin, dass ihm das Handy aus dem Briefkasten gestohlen worden war. Er verfügt zwar über eine Hausratversicherung. Doch wegen des Selbstbehalts lohnte es sich nicht, den Fall zu melden.
Ohne grosse Hoffnung wandte er sich erneut an Brack.ch. Nur eine halbe Stunde später erhielt er folgende Antwort: «Damit Sie nicht länger auf Ihren bestellten Artikel warten müssen, werden wir Ihnen eine Ersatzlieferung zukommen lassen – diese folgt eingeschrieben und portofrei.»
Michel: «Das hat mich unglaublich gefreut. Das nenne ich einen Top-Kundenservice.»
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Hier würde ich mal behaupten das Brack
in der Schuld liegt. Anscheinend wird ausgeliefert ohne Einschreiben, dann ist das dass Risiko des Verkäufers, den dieser muss die Auslieferung nachweisen können da kann die Post noch lange behaupten (Es gab ja Pöstler die klauen, er könnte es Scannen als "ausgeliefert" und behalten). Das dem so ist erkennt man nun das nun die nächste Sendung eingeschrieben kommt. Ich vermute mal das es sich für die Firma finanziell lohnt das nicht bei jeder Sendung zu machen, da es wenige Verluste gibt und der Aufwand/Kosten/Nutzen höher wäre. Ich hätte bei nicht Erhalt geklagt aber sicher nicht meine Versicherung mit einbezogen da nicht der Empfänger haftet wenn es nicht eingeschrieben kommt. Behaupten kann jeder, Beweise sind aber gefragt.