Nein. Laut Gesetz kann die » Niederlassungsbewilligung Ausländern zwar entzogen werden, wenn diese oder eine Person, für die sie sorgen müssen, dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen sind. Bei Ergänzungsleistungen (EL) handelt es sich jedoch nicht um Sozialhilfe. Deshalb müssten Sie als EL-Bezügerin die Schweiz nicht verlassen.