Ein in der Schweiz wohnhafter Bolivianer erlitt auf Heimaturlaub in Südamerika eine Nieren­insuffizienz. Für die sofort nötigen Dialysen zahlt die Krankenkasse 7000 Franken. Die Nie­ren­transplantation hingegen, die er in Bolivien machen liess, muss die Kasse nicht vergüten. Der Mann konnte nicht beweisen, dass eine Rückreise in die Schweiz unmöglich war. Zudem fehlte die Kostengutsprache der Kasse.    

Bundesgericht, Urteil 9C_35/2010 vom 28. 5. 2010