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28.06.2016
Wer im Ausland einkauft, kann die Mehrwertsteuer zurückfordern. Praktisch: Viele Geschäfte überweisen das Geld auch direkt aufs Konto des Einkäufers (siehe K-Tipp 16/12). Damit das klappt, muss man an der Ladenkasse zuerst das Formular «Ausfuhrbescheinigung» ausfüllen und vom Verkäufer unterschreiben lassen. Im Ausland verfügen allerdings nicht alle Geschäfte über ein solches Formular, wie Rückmeldungen von K-Tipp-Lesern zeigen.
Dieses Problem hat der K-Tipp für seine Leser gelöst: Ab sofort lässt sich dieses Formular hier ausdrucken. Weil das Ausdrucken im Laden umständlich sein kann und es dort evtl. kein Internet hat, rät der K-Tipp: Drucken Sie einige Formulare bereits zu Hause in Ruhe aus – und nehmen Sie diese mit, wenn Sie im Ausland einkaufen wollen.
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Mehrwertsteuerrückerstattung
Vorsicht bei Einkäufen in Deutschland: Es gibt Firmen (z.B. die Burg OHG in Weil), die nach einer von ihnen gesetzten Frist, z.B. 3 Monate, die Rückerstattung verweigern. Sie behaupten, dies sei vom Finanzamt so vorgegeben. Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit.