Zollabgaben verteuern oft den Einkauf in ausländischen Internetshops. Sie werden bei den meisten Waren fällig, sobald deren Wert 62 Franken erreicht (samt Versandkosten). Im Auftrag des Zolls kontrollieren Angestellte der Post die Pakete beim Einführen in die Schweiz und treiben bei den Empfängern die Gebühren und die Mehrwertsteuer ein.
Die Gebühren sind nicht immer berechtigt. Das erlebte K-Tipp-Leser Martin Steinmann aus Kastanienbaum in Horw LU: Anfang März erhielt er von der Post ein E-Mail: Er müsse einen «Brief» aus dem Ausland verzollen. Er solle via Twint Fr. 21.70 überweisen. Steinmann erwartete aber keinen Brief aus dem Ausland. Tags darauf fand er in seinem Briefkasten eine Abholungseinladung.
Poststelle händigte Paket nicht aus
Steinmann ging zur zuständigen Postagentur in Kastanienbaum, die sich in einem Hotel befindet. Dort erfuhr er, dass es sich bei der Sendung um ein Paket handelte. Da er nicht wusste, wofür er zahlen sollte, verlangte er, das Paket oder die Zollpapiere zu sehen.
Die Mitarbeiterin der Post lehnte das ab: Er müsse zuerst bezahlen, andernfalls werde das Paket retourniert. Schliesslich durfte Steinmann das Paket fotografieren. Die Zolletikette, die auf der Aussenseite angebracht war, war von der Post mit einer Sendungsnummer und einem Code überklebt worden.
Mit Hilfe des Codes suchte Steinmann auf einer Internetseite der Post selber nach dem Absender: Via www.post.ch/evd gelangte er an die Zolldokumente und fand heraus: Bei der Post lagerte ein Paket mit Ware, die er beim bulgarischen Hersteller Shelly bestellt hatte: einen Rauchmelder für umgerechnet 58 Franken, inklusive Versandkosten. Der Warenwert lag also unter der erwähnten Grenze von 62 Franken.
Steinmann reklamierte bei der Post und verlangte die Zustellung des Pakets ohne Kosten. Der Kundendienst der Post behauptete jedoch, die Verzollungskosten könne man nicht stornieren. Der Kunde insistierte. Darauf gab die Post ihren Rechenfehler zwar zu. Sie teilte ihm aber mit, er müsse die Fr 21.70 bezahlen. Das Geld werde ihm im Nachhinein erstattet. Das Paket müsse er abholen, eine erneute Zustellung sei nicht möglich.
40 Franken Gebühr für eine Beschwerde
Gegenüber dem K-Tipp hält die Post an ihrem Vorgehen fest. Pakete würden erst nach Bezahlung ausgehändigt. Die Postfiliale müsse aber bei Unklarheiten die Lagerungsfrist für das Paket verlängern, damit der Kunde abklären könne, ob die Verzollung korrekt sei.
Gut zu wissen: Paketempfänger können sich beim «Kundendienst International» der Post beschweren, über Tel. 0848 48 48 47 oder E-Mail an postverzollung@post.ch. Für eine Beschwerde haben Empfänger einer Paketsendung 60 Tage Zeit. Aber Vorsicht: Eine Beschwerde kostet den Kunden 40 Franken Gebühr. Nur wenn die Post zum Schluss kommt, dass sie bei der Zollberechnung einen Fehler machte, erlässt sie diese Kosten.
Das heisst: Nur bei offensichtlichen Fehlern der Post kann es sich lohnen, auf einer Korrektur zu bestehen. Bei Martin Steinmann hat das schliesslich geklappt. Nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte, wurde ihm das Paket endlich zugestellt.
Die Post weiss übrigens selber, dass sie mit ihrem Vorgehen bei Zollgebühren die Kunden plagt. In einem Merkblatt für ausländische Unternehmen, die Ware in die Schweiz liefern wollen, hält sie fest: «Die Anlieferung deiner Ware fällt unter Umständen problematisch aus.» Der Kunde müsse an der Haustür Zollgebühren zahlen oder auf die Abwicklung von Formalitäten warten. «Bei solchen Abläufen ist die Kundschaft schnell genervt.»
Zoll: Die Regeln für Auslandpakete
- Zollgebühren für Sendungen aus dem Ausland sind geschuldet, wenn der Wert der bestellten Waren inklusive Porto 62 Franken übersteigt.
- Im Normalfall zahlt man dann eine Zollgrundgebühr von 13 Franken plus weitere 3 Prozent des Warenwertes. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent.
- Artikel, für die lediglich 2,6 Prozent Mehrwertsteuer gelten, zum Beispiel Bücher, Lebensmittel oder Medikamente, sind bis zu einer Grenze von 194 Franken abgabenfrei.
- Geschenke sind bis zu einem Wert von 100 Franken abgabenfrei. Voraussetzung: Das Paket muss als Geschenk deklariert sein und darf weder Alkohol noch Tabak enthalten.
- Tipp: Kunden sollten bei Bestellungen im Ausland stets darauf achten, ob der Absender die Verzollung inklusive Gebühren selbst übernimmt. Der entsprechende Fachbegriff für professionelle Kunden der Post lautet: Delivered Duty Paid. Das heisst übersetzt: verzollt geliefert. In diesem Fall müssen die Empfänger keine Zollgebühren bezahlen.