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Vor einem halben Jahr berichtete der K-Tipp über das fragwürdige Vorgehen der Post bei Sendungen aus dem Ausland (K-Tipp 17/2018): Sie schlug pauschale Versandkosten auf den Warenwert, wenn das Porto nicht sofort ersichtlich war. Damit machte sie auch Pakete mehrwertsteuerpflichtig, bei denen das Porto nachweislich im Preis inbegriffen war und der Gesamtwert unter dem Freibetrag lag. Die Empfänger mussten der Post dann die Mehrwertsteuer und für die Verzollung eine Gebühr von mindestens Fr. 11.50 plus 3 Prozent des Warenwerts zahlen.
Dieses Vorgehen widerspricht den Vorgaben der Eidgenössischen Zollverwaltung. Der Preisüberwacher forderte die Post auf, auf solche Zuschläge zu verzichten. Und siehe da: Die Post will dies nun tun – vorausgesetzt, die Angaben zum Rechnungsbetrag «scheinen gesamthaft plausibel», wie es in der Mitteilung des Preisüberwachers heisst.
Gut zu wissen: Pakete aus dem Ausland sind grundsätzlich ab einem Wert von 65 Franken mehrwertsteuerpflichtig. Diese Grenze gilt etwa für Kleider und Kosmetik. Bei Gütern des täglichen Bedarfs wie etwa Büchern und Lebensmitteln liegt die Grenze bei 200 Franken.
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