Bisher war die Rechtslage für Leasingkunden relativ günstig. Sie konnten ihren Vertrag gestützt auf einen Artikel im Mietrecht vor Ablauf kündigen, ohne dafür etwas nachzahlen zu müssen. So zumindest entschieden verschiedene kantonale Gerichte.



Der K-Tipp berichtete immer wieder über Leasingnehmer, die sich erfolgreich gegen überrissene Nachforderungen von Leasingfirmen gewehrt und dank ihrer Hartnäckigkeit bis zu 10 000 Franken gespart hatten (Ausgaben 6/01 und 15/02).