Ausstieg aus Leasing-Vertrag wird teurer
Wer ab nächstem Jahr einen Wagen least, muss mit einer happigen Nachforderung rechnen, falls er vorzeitig kündigt. Besser fährt, wer schon ein Auto geleast hat.
Inhalt
K-Tipp 19/2002
13.11.2002
Thomas Müller tmueller@ktipp.ch
Bisher war die Rechtslage für Leasingkunden relativ günstig. Sie konnten ihren Vertrag gestützt auf einen Artikel im Mietrecht vor Ablauf kündigen, ohne dafür etwas nachzahlen zu müssen. So zumindest entschieden verschiedene kantonale Gerichte.
Der K-Tipp berichtete immer wieder über Leasingnehmer, die sich erfolgreich gegen überrissene Nachforderungen von Leasingfirmen gewehrt und dank ihrer Hartnäckigkeit bis zu 10 000 Franken gespart hatten (Ausgaben 6/01 und 15/02).
Bisher war die Rechtslage für Leasingkunden relativ günstig. Sie konnten ihren Vertrag gestützt auf einen Artikel im Mietrecht vor Ablauf kündigen, ohne dafür etwas nachzahlen zu müssen. So zumindest entschieden verschiedene kantonale Gerichte.
Der K-Tipp berichtete immer wieder über Leasingnehmer, die sich erfolgreich gegen überrissene Nachforderungen von Leasingfirmen gewehrt und dank ihrer Hartnäckigkeit bis zu 10 000 Franken gespart hatten (Ausgaben 6/01 und 15/02).
Damit wird es bald vorbei sein. Denn die Leasing-Lobby hat im Parlament die Vorzeichen gekehrt. Das neue Konsumkreditgesetz, das am 1. Januar 2003 in Kraft tritt, gestattet den Leasingfirmen, die Raten rückwirkend zu erhöhen, falls ein Kunde vorzeitig aussteigt.
Das gilt sicher für Verträge, die erst im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Wie steht es aber mit Verträgen, die bereits laufen, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt?
Der Vater des neuen Gesetzes, der Jurist Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz, beruhigt: «Für alle vor 2003 abgeschlossenen Verträge muss die Frage, ob die Leasingraten rückwirkend erhöht werden dürfen, auch in Zukunft nach altem Recht beurteilt werden.»
Wer bereits Leasingnehmer ist, hat also auch in Zukunft gute Chancen, kostenlos aus dem Vertrag auszusteigen. Wenig zu befürchten haben auch Leaser von über 80 000 Franken teuren Fahrzeugen. Das Konsumkreditgesetz gilt nämlich nur für Beträge bis 80 000 Franken.
Trotz dieser Lichtblicke sieht Mario Roncoroni, Präsident des Dachverbands der gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen, schwarz: «Das neue Recht macht das Leasing zur Schuldenfalle. Wird ein Konsument zum Beispiel arbeitslos, hat er oft keine andere Wahl als weiterzuleasen, weil sein Budget eine rückwirkende Erhöhung der Rate nicht verkraften würde.»
Indiskrete Fragen an Leasing-Interessenten
«Das einzig Tröstliche am neuen Gesetz» ist für Roncoroni, dass Garagisten und Leasinggesellschaften in Zukunft bei jedem potenziellen Kunden abklären müssen, ob die Leasingrate in seinem Budget noch Platz hat. «Kreditfähigkeitsprüfung» nennt sich das auf Juristendeutsch.
Und diese Prüfung hat es in sich. Wer ein Auto leasen will, muss sich unter anderem auf folgende Fragen gefasst machen: «Wie viel verdienen Sie und wie viel Ihr Ehepartner?» «Zahlen Sie Unterhaltsbeiträge oder Alimente?» «Wie hoch sind Ihr Mietzins und Ihre Versicherungsprämien?» Indiskrete Fragen also, welche die meisten Leute ihrem Garagisten, der womöglich noch im gleichen Dorf wohnt, lieber nicht beantworten möchten.
Für Felix Schöbi überwiegen dennoch die Vorteile dieser Lösung: «Die Anbieter tragen erstmals eine Mitverantwortung dafür, dass sich ein Leasingnehmer nicht überschuldet. Wer sich nicht daran hält, riskiert in schweren Fällen, dass der Leasingnehmer das Auto behalten und bereits bezahlte Raten zurückfordern kann.»
Das wollen die Anbieter natürlich vermeiden. «Die Leasinggesellschaften haben grosse Anstrengungen in eine Computer-Lösung gesteckt, die es ermöglichen wird, Kreditfähigkeitsprüfungen korrekt vorzunehmen», sagt Markus Hess, Geschäftsführer des Schweizerischen Leasingverbandes.
Doch nicht nur Leasingnehmer müssen künftig detaillierte finanzielle Fragen beantworten, sondern auch Interessenten für einen Konsumkredit oder eine Kredit- oder Kundenkarte mit Kreditoption. Letzteres bedeutet, dass der Kunde den geschuldeten Betrag gegen einen Zins in Raten begleichen kann.
Am strengsten sind die Anforderungen bei Konsumkrediten: Hier muss die Bank prüfen, ob der Kunde finanziell in der Lage wäre, den Kredit innert drei Jahren zurückzuzahlen - auch wenn die vorgesehene Vertragsdauer länger ist. Wenn nicht, darf sie den Kredit nicht gewähren.
Weniger genau - laut Gesetz bloss «summarisch» - müssen Anbieter von Kredit- und Kundenkarten ihre potenziellen Kunden unter die Lupe nehmen. Dem Einrichtungshaus Möbel Pfister geht aber auch das zu weit: «Wir möchten unseren Kunden nicht zumuten, uns für einen Möbelkauf sehr persönliche Angaben zu Einkommen etc. zu machen. Das würden sie mit Sicherheit nicht goutieren», schreibt Sprecherin Blandina Werren dem K-Tipp.
Möbel Pfister hat deshalb zu einem Kniff gegriffen und allen Inhabern der Kundenkarte Pfister à la Card geschrieben, dass die Monatsrechnungen künftig in maximal 4 Raten und innert 12 Monaten zu begleichen sind. Damit fallen die Verträge nicht unter das neue Gesetz - und Möbel Pfister kann sich die Kreditfähigkeitsprüfung sparen.
Kunden können vom Vertrag zurücktreten
Solche Prüfungen sind aber nicht das Einzige, was auf Personen zukommt, die ab 2003 ein Auto leasen, einen Kredit aufnehmen oder eine Plastikkarte mit Kreditoption beantragen. Weitere wichtige Punkte sind:
- Konsumenten erhalten das Recht, einen Vertrag innert sieben Tagen zu widerrufen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde eine Vertragskopie erhalten hat. Es genügt, wenn er die Widerrufserklärung am siebten Tag abschickt. Tipp: Unbedingt eingeschrieben senden!
Hat ein Leasingnehmer den Neuwagen während der Widerrufsfrist bereits gefahren, kann er ihn trotzdem zurückgeben. Er muss dann laut Gesetz bloss einen «angemessenen Mietzins» zahlen. Da dieser Mietzins kleiner ist als der Abschreiber des Fahrzeugs, werden Garagisten Leasingautos ab 2003 wohl erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ausliefern.
- Der Jahreszins darf höchstens 15 Prozent betragen - ein stolzer Wert beim gegenwärtig tiefen Zinsniveau. Der Bundesrat kann den Zinssatz in Zukunft ändern.
- Verheiratete dürfen ohne Einverständnis des Ehepartners einen Kredit aufnehmen oder ein Auto leasen. Verlangt ein Anbieter, dass der Partner mitunterschreibt und solidarisch haftet, muss er mit ihm auch eine Kreditfähigkeitsprüfung durchführen.
- Zweit- und Drittkredite sind nicht verboten. Die Anbieter müssen aber bei der Kreditfähigkeitsprüfung bereits bestehende Leasing- oder Konsumkreditschulden eines Antragstellers berücksichtigen.
Zu diesem Zweck müssen ab 2003 alle Verträge der neu zu schaffenden Informationsstelle für Konsumkredit gemeldet werden. Pikantes Detail: Die Datenbank wird bei der bestehenden Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) eingerichtet, einer Auskunftei der Kreditbanken, Leasingfirmen und Kreditkartenorganisationen, bei der bereits über eine Million Personen - samt ihrer Zahlungsmoral - registriert sind.
«Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat gegenüber der Ansiedlung der neuen Stelle bei der ZEK grössere Bedenken», sagt sein Sprecher Kosmas Tsiraktsopoulos. «Er hat deshalb verlangt, dass die Zugriffsberechtigung auf die Daten klar getrennt wird.»
- Hat eine Firma ihre Meldepflicht verletzt oder die Kreditfähigkeit nicht (genügend) geprüft, verliert sie mindestens den Zins, in gravierenden Fällen den ganzen Kreditbetrag.
- Kreditinstitute und Leasinggesellschaften müssen neu schon in der Werbung darauf hinweisen, dass sie keine Verträge abschliessen dürfen, die zu einer Überschuldung des Konsumenten führen. Analog der Warnung vor dem Rauchen, könnte es also in Inseraten bald heissen: «Leasing kann Ihr Portemonnaie gefährden.»
Zu Unrecht abgestempelt
Die Credit Suisse Leasing liess einen Kunden, der seinen Vertrag gekündigt hatte, als schlechten Zahler registrieren.
Als K-Tipp-Leser D. S. ein neues Auto leasen wollte, verlangte er bei zwei Gesellschaften eine Offerte. Doch beide winkten ab.
Der Grund: S. war von seiner früheren Leasingfirma, der Credit Suisse Leasing, bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) als Kunde mit schlechter Bonität registriert worden. Die CS hatte ihm bei der Auskunftsstelle der Banken und Leasingfirmen den Code 04 gesetzt. Dieser steht für «Sondermassnahmen» wie zum Beispiel Inkasso oder Betreibung.
Dabei hatte S. seine Leasingraten immer pünktlich bezahlt. Sein einziges «Vergehen»: Er hatte den früheren Vertrag unter Berufung auf Artikel 266k des Obligationenrechts gekündigt. Diese Bestimmung gestattet dem Leasingkunden nach Ansicht von Experten und kantonalen Gerichten, entschädigungslos aus dem Vertrag auszusteigen. Die Leasinggesellschaften sind anderer Meinung.
So oder so ist für ZEK-Sekretär Robert Simmen klar: «Wegen einer Kündigung darf der negative Bonitätscode 04 nicht gesetzt werden. Dafür gibt es Code 21 (Kündigung von Leasingverträgen).» CS-Sprecher Georg Söntgerath spricht von einem «Fehler des Sachbearbeiters», der mittlerweile korrigiert worden sei.
Wer wissen will, was die ZEK über ihn speichert, kann kostenlos Einblick in seine Daten verlangen. Adresse: ZEK, Neuhausstrasse 4, Postfach 382, 8044 Zürich (Ausweiskopie beilegen!). Für eine allfällige Berichtigung ist die Leasingfirma zuständig.