Die Polizei musste wegen eines Familienstreits ausrücken und traf dabei auf einen alkoholisierten Mann. Weil dieser zuvor mit dem Motorrad unterwegs gewesen war, ordnete der Untersuchungsrichter eine Blutprobe an. Der Mann verweigerte dies mit der Behauptung, er habe erst nach der Fahrt zu trinken begonnen.



Dieses Delikt heisst «Verweigerung der Blutprobe», und der Mann muss den Ausweis für zwei Monate abgeben. Begründung: Gerade mit der Blutprobe hätte sich klären lassen, ...