Wer massiv zu schnell fährt, mit mehr als 0,8 Promille unterwegs ist oder am Zebrastreifen einen Fussgänger gefährdet, begeht eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln und muss seinen Ausweis für mindestens drei Monate abgeben. Das gilt auch, wenn ein Autolenker wegen Übermüdung fahrunfähig ist und sich trotzdem ans Steuer setzt.

Im konkreten Fall muss ein Autofahrer den Ausweisentzug akzeptieren, obwohl er gar keinen schweren Unfall verursacht, sondern «nur» einen Blumentrog gestreift hat.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 6A.55/2006 vom 5. 2. 2007