Was viele Behinderte nicht wissen: Beim Autokauf bekommen sie bei den meisten Marken Rabatt. Er kann bis zu 10 Prozent des Nettopreises ausmachen. Die Rabatthöhe hängt nicht nur von Marke und Modell, sondern auch vom einzelnen Händler ab. Er erhält diese Vergünstigung meist zur Hälfte vom Importeur zurückerstattet.
Behindertenorganisationen wie Procap (früher Schweizerischer Invalidenverband) oder Pro In?rmis haben mit den meisten Importeuren sogenannte Flottenverträge ausgehandelt. Doch während zum Beispiel Renault nur Mitgliedern dieser Vereinigungen Rabatte gewährt, reicht bei Konkurrent Peugeot und anderen Marken der IV-Ausweis, damit man eine Preisermässigung erhält. Viele Händler geben auch dann Rabatt, wenn das Auto nicht vom Behinderten selbst gesteuert werden kann, aber vor allem für ihn eingesetzt wird.
Diese Regelung gilt auch für die Rückerstattung des Einfuhrzolls von 4 Prozent (plus zusätzlich 12 bis 15 Franken pro 100 Kilo Fahrzeuggewicht für Nicht-EU-Autos). Sie wird Behinderten und Angehörigen gewährt, die auf einen eigenen PW angewiesen sind.

(sd)