Ein Neuenburger kaufte für 38 900 Franken einen gebrauchten BMW 420d Coupé. Er wusste, dass es sich um einen Unfallwagen handelte. Der Verkäufer gab an, das Auto sei fachgerecht repariert worden. Einige Monate später zeigte sich: Die Reparatur war nicht fachgerecht ausgeführt worden.

Ein Gut­achter schätzte den Reparaturbedarf auf 8900 Franken. Der Käufer wollte das Auto zurückgeben. Er scheiterte vor allen Instanzen. Für die Reparaturen erhält er aber 8900 Franken Preisreduktion.

Bundesgericht, Urteil 4A_409/2023 vom 21.9.2023