Automat defekt: Hohe Busse
Wer seine SBB- Mehrfahrtenkarte nicht am Automaten abstempeln kann, muss sie durch das Zugpersonal entwerten lassen. Kunden, die das selber machen, riskieren eine Busse von 90 Franken.
Inhalt
K-Tipp 09/2012
02.05.2012
Marco Diener
Punkt 22 Uhr landete das Flugzeug, das Franz Moser (Name geändert) aus seinen Ferien zurück nach Zürich brachte. Er wusste: Um 22.43 Uhr würde der letzte Zug an seinen Wohnort Weesen SG fahren.
Auf dem Bahnhof-Perron wollte Moser seine Mehrfahrtenkarte abstempeln. Doch der Entwerter funktionierte nicht. Moser war in Eile und fand keinen weiteren in der Nähe. Deshalb trug er das Datum von Hand ein.
Das war falsch: Kaum war Moser eingestiegen...
Punkt 22 Uhr landete das Flugzeug, das Franz Moser (Name geändert) aus seinen Ferien zurück nach Zürich brachte. Er wusste: Um 22.43 Uhr würde der letzte Zug an seinen Wohnort Weesen SG fahren.
Auf dem Bahnhof-Perron wollte Moser seine Mehrfahrtenkarte abstempeln. Doch der Entwerter funktionierte nicht. Moser war in Eile und fand keinen weiteren in der Nähe. Deshalb trug er das Datum von Hand ein.
Das war falsch: Kaum war Moser eingestiegen, kamen zwei Kondukteure vorbei und warfen ihm vor, er sei ohne gültiges Billett unterwegs. Deshalb musste er 90 Franken Busse zahlen und darüber hinaus auch noch ein Billett für 26 Franken kaufen.
Franz Moser beschwerte sich schriftlich bei den SBB. Doch die Verantwortlichen des Inkassocenters kannten kein Pardon: «Handeinträge sind nur erlaubt, wenn keine Entwerter vorhanden, alle Entwerter und Billettautomaten defekt und alle Schalter geschlossen sind.»
Nun, die Billettschalter im Zürcher Flughafen sind um diese Zeit allesamt geschlossen. Und die Billettautomaten helfen auch nicht weiter, weil sie keine Mehrfahrtenkarten stempeln können. Hätte Franz Moser alle 27 Entwerter am Bahnhof des Flughafens abklappern sollen? So kurz vor der Abfahrt des letzten Zugs – und mit dem ganzen Gepäck?
Passagiere sollten «situativ entscheiden»
Der Verband Öffentlicher Verkehr (VÖV) äussert sich nicht klar: «Bei einem defekten Entwerter ist sicher situativ nach den gegebenen Umständen zu entscheiden.» Was Franz Moser ja getan hat. Weiter schreibt der VÖV: «In einem Grossbahnhof ist es dem Passagier zuzumuten, bei einem defekten Entwerter auf einen anderen auszuweichen.» Nur: Was ist ein Grossbahnhof?
SBB-Sprecher Christian Ginsig hat immerhin einen nützlichen Tipp auf Lager: «Wenn der Passagier tatsächlich keinen funktionierenden Entwerter findet, dann muss er sich unmittelbar nach dem Einsteigen ans Zugpersonal wenden. Es kann dann die Mehrfahrtenkarte korrekt entwerten.»
Seltsam nur: Das SBB-Inkassocenter hatte dem K-Tipp-Leser geschrieben, «seit Einführung der Billettpflicht» sei es «nicht mehr möglich, beim Zugpersonal Entwertungen vornehmen zu lassen».
Ein kundenfreundlicher Tipp deshalb an die Leute im Inkassocenter: bei Gelegenheit den «Tarif T652» in den Tarifbestimmungen lesen. Denn dort steht: «Stations- und Zugpersonal können handschriftliche Entwertungen vornehmen – bei fehlendem oder defektem Entwerter.»
So verhindert man also eine Busse: ein Mehrfahrten-Ticket nie selber entwerten, sondern sich bei Bedarf direkt ans Zugpersonal wenden.
Gegen Schwarzfahrer
Die SBB akzeptieren von Passagieren gemachte Einträge auf Mehrfahrtenkarten nicht. Der Grund, laut SBB-Sprecher Christian Ginsig: Passagiere könnten sich sonst mit einer ungestempelten Mehrfahrtenkarte in den Zug setzen. Käme bis zum Aussteigen kein Kondukteur, wäre die Fahrt gratis. Käme doch ein Kondukteur vorbei, könnte der Passagier die Mehrfahrtenkarte noch rasch von Hand ausfüllen.
Unterschriftenbogen: Bestellen oder herunterladen
Mit der Volksinitiative «Pro Service public» wollen der K-Tipp und «Saldo» dafür sorgen, dass Bundesbetriebe wie SBB, Post und Swisscom nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Unterschriftenbogen können Sie bestellen: K-Tipp, «Pro Service public», Postfach 431, 8024 Zürich, oder Tel. 044 266 17 17.
Die Bogen lassen sich auch unter www.proservicepublic.ch herunterladen (in der rechten Spalte «Unterschriftenbogen» anklicken) und ausdrucken.
Wichtig: Auf einem Bogen dürfen sich nur Stimmberechtigte eintragen, die in derselben politischen Gemeinde stimmberechtigt sind. Senden Sie auch nicht voll ausgefüllte Listen ein!