Ja. Grundsätzlich gilt: Wer Geld für eine Dienstleistung verlangt, muss diese sorgfältig erfüllen. Der Betreiber muss deshalb dafür sorgen, dass die Anlage einwandfrei funktioniert. Dazu gehört auch, dass Fahrzeuge beim Waschen nicht beschädigt werden. Unterlässt er dies, entfällt sein Anspruch auf das Geld für die Auto­wäsche.

Es ist aber zulässig, per Vertrag die Haftung für Schadenersatz wegzubedingen. Dies hat der ­Betreiber durch das Anbringen des Schildes getan. Da Sie die Tafel gesehen haben und das Auto trotzdem waschen liessen, ist dieser Haftungsausschluss rechtsgültig vereinbart worden.    (mv)