Mehrere Anleger aus dem Kanton Wallis vertrauten ihr Erspartes von total über 19 Millionen Franken einem Treuhänder an. Er investierte das Geld bei einer Bank. Dafür erhielt der Mann von der Bank Provisionen – auch Kickbacks oder Retrozessionen genannt.
Insgesamt beliefen sich die Provisionen in den Jahren 2007 bis 2010 auf über 400 000 Franken. Seinen Kunden gegenüber verheimlichte er dieses Einkommen. Doch das Geld steht ihnen laut Gesetz zu. Sie reichten Strafanzeige ein, nachdem sie davon erfahren hatten.
Vor Gericht argumentierte der Treuhänder, die Kunden hätten auf solche Vergütungen verzichtet. Zudem sei er davon ausgegangen, dass er die Provisionen behalten dürfe.
Das Bezirksgericht Sierre VS sah das anders: Es verurteilte ihn wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie weiterer Delikte wie Veruntreuung und Geldwäscherei. Das Kantonsgericht Wallis und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Der Mann muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Verzicht auf Provision war nicht gültig
Laut dem Urteil des Bundesgerichts hatten die Kunden zwar im Vertrag auf die Provisionen verzichtet. Dieser Verzicht war aber nicht gültig, weil der Treuhänder verschwieg, wie hoch die Kickbacks ausfielen. So wussten die Kunden nicht, wie viel Geld sie verloren. Das Bundesgericht verweist auf einen früheren Entscheid: Es habe bereits im März 2006 entschieden, dass die Kunden Anspruch auf diese Retrozessionen haben. Spätestens dann hätte der Treuhänder wissen müssen, dass er sich strafbar macht (Urteil 6B_689/2016 vom 14.8. 2018).
Das neue Urteil wirkt sich auf alle Kunden von Vermögensverwaltern aus, die heimlich Retrozessionen einheimsten. Geprellte können nun nicht wie bisher angenommen nur 10 Jahre lang auf Rückzahlung der entgangenen Gelder klagen, sondern 15 Jahre. Grund: Liegt eine schwere Straftat wie ungetreue Geschäftsbesorgung vor, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 15 Jahre.
Rechtsanwalt Dieter C. Söhner aus Pfäffikon SZ vertritt Anleger in Prozessen gegen Banken. Er sagt: «Das Urteil schafft Klarheit. Wer Retrozessionen verschweigt oder den Kunden vorenthält, macht sich strafbar.» Es stärke die Position der Anleger bei Verhandlungen mit den Banken.
Söhner rät Anlegern zu einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. «Strafverfahren dauern aber oft sehr lange.» Daher sei es wichtig, auch die Verjährung zu unterbrechen, etwa mit einer Betreibung. Nach einem Zahlungsbefehl beginnt die Verjährungsfrist wieder von vorne.