Es kommt darauf an, was vereinbart ist. Bei der Schliessfachmiete handelt es sich um einen Vertrag. Er ist zustande gekommen, wenn beide Parteien mit dem Inhalt einverstanden sind. Das gilt auch beim Preis einer Dienstleistung.

Laut Mehrwertsteuer­gesetz ist das Ver­mieten von Schliessfächern steuerpflichtig. Ob die Steuer in den 80 Franken inbegriffen ist oder nicht – das ist im Vertrag zu regeln.