Nein. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Sie dazu verpflichtet, ohne konkreten Anlass diese Angaben zu machen. Sie können der Postfinance daher mitteilen, dass Sie die geforderten Angaben nicht liefern. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Postbank bei Ihnen verdächtige Transaktionen beobachtet hätte. In diesem Fall müsste die Postfinance gemäss Geldwäschereigesetz den Grund der Zahlung detaillierter abklären – und Sie müssten nähere Angaben zur Transaktion machen.