Ja. Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, dass die Reparatur teurer wäre, als Ihr Auto vor dem Unfall wert war. Grundsätzlich hat die Autohaftpflicht-Versicherung des «Täters» den effektiven Schaden zu ersetzen. Bei kleineren Schäden folgt daraus, dass Betroffene ihr Auto auf Kosten der Versicherung reparieren lassen können.

Weil zudem reparierte Autos als Unfallwagen gelten – was bei einem allfälligen Verkauf den Erlös reduziert –, haben Unfallopfer von der Versicherung zusätzlich eine Minderwertentschädigung zugut. Diese spielt aber nur bei jüngeren Autos eine Rolle – also dann, wenn der Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Unfall noch mehr als rund 60 Prozent des Neuwerts beträgt.

Sind die veranschlagten Reparaturkosten – inklusive Minderwert des Autos nach der Reparatur – jedoch höher als der Zeitwert des Autos vor dem Unfall, spricht die Versicherung von einem Totalschaden. Das ist bei Ihnen der Fall.

Unter dieser Voraussetzung muss die Autohaftpflicht-Versicherung nicht mehr die Reparaturkosten übernehmen, sie ist aber im Gegenzug verpflichtet, Ihnen den Zeitwert IhresAutos auszuzahlen. Sie erhalten also faktisch den Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Autos auf den Tisch legen müssten.

Auch wenn Sie Ihr Auto trotz allem reparieren lassen, erhalten Sie nur diesen Zeitwert ersetzt. Bei  sehr exklusiven oder raren Fahrzeugen gibt es allerdings Ausnahmen.

Tipp:
Haben Sie selber eine Vollkasko-Versicherung mit Zeitwertzusatz abgeschlossen, ersetzt Ihnen diese die Differenz zwischen Zeitwert und Zeitwertzusatz – je nach Gesellschaft vielleicht sogar ohne Selbstbehalt und auch ohne Bonusverlust.

Um den Zeitwert zu bestimmen, richten sich die Versicherungsgesellschaften meist nach den sogenannten Bewertungsrichtlinien der Eurotax. Eine Anfrage zur Bewertung eines Autos können Sie per Post an folgende Adresse schicken: Eurotax Glass’s Schweiz, Wolleraustrasse 11a, 8807 Freienbach. Die Anfrage muss alle Angaben zum Fahrzeug enthalten, also Jahrgang, Modell, Kilometerstand usw. Zudem müssen Sie 20 Franken in bar beilegen.

Schneller gehts per Internet: Auf www.eurotaxglass.ch erhalten Sie für 11 Franken (Zahlung per Kreditkarte, Click2Pay oder Telefon) Auskunft über den aktuellen Fahrzeugwert.