Ein Mann stritt mit seiner Krankenkasse um Zahlungen aus der Taggeldversicherung und klagte vor Gericht. Um Druck zu machen, zahlte er keine Prämien mehr. Vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich einigten sich die Parteien auf Vorschlag des Gerichts auf einen Kompromiss (aussergerichtlicher Vergleich), der auch die Prämienausstände betraf.



Nur: Im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) steht, dass Vergleiche bei «Leistungen»...