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Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Tag für die Auszahlung der AHV-Renten vor. Es verpflichtet die Ausgleichskassen nur, dass die Rente bis zum 20. Tag eines Monats beim Empfänger eingetroffen sein muss. Eine K-Tipp-Umfrage bei den Ausgleichskassen der deutschsprachigen Kantone zeigt: Baselbieter Pensionäre erhalten ihr Geld am schnellsten. Sie haben ihr Geld am zweiten Arbeitstag des Monats auf dem Konto. Die Kasse von Basel-Stadt überweist sie einen Tag später – die Empfänger sollten die Rente dann am dritten Werktag auf dem Konto haben.
Die Aargauer, Luzerner und Solothurner Kassen überweisen erst am dritten Arbeitstag des Monats, die Berner und St. Galler am vierten. Die Kassen des Kantons Zürichs und des Bundespersonals warten mit der Überweisung sogar bis zum fünften Arbeitstag. Je nach Monat haben die Rentner das Geld dann erst am zehnten Kalendertag auf dem Konto.
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