«Kein Herz für Opfer», titelte der K-Tipp in Ausgabe 16/02. Gemeint war die Basler Versicherung. Sie wollte den Eltern der heute 27-jährigen Priska Müller, die als Kind vom Schulbus überfahren worden war und noch heute an den Unfallfolgen leidet, zunächst keine Invaliditätsentschädigung auszahlen.



Die Basler berief sich auf die Verjährung, obwohl ihr Versicherungsvertreter den Eltern gesagt hatte, die Entschädigung werde in solchen Fällen üblicherweise erst im Erwachs...