Handwerker, die ihr Geld nicht erhalten, können ein Bauhandwerker-Pfandrecht eintragen lassen. So kommen sie beispielsweise bei einer Zwangsversteigerung des Baus doch noch zu Geld. Dies gilt aber nicht für Gerüstbauer, die mit einem wiederverwendbaren Systemgerüst arbeiten. Pfandberechtigt sind nur Arbeiten etwa von Plattenlegern, «die sich mit dem Werk auf dem Grundstück körperlich verbinden», sagt das Bundesgericht.   

Bundesgericht, Urteil 5A_333/2009 vom 4. 12. 2009