Ein Landeigentümer aus dem Baselbiet liess von einer Baufirma Material abtransportieren. Er unterzeichnete 20 Rapporte für Lastwagenfahrten mit total 1153 Kubikmeter Bauschutt. Die letzte Rechnung von 15'267 Franken bezahlte er nicht und behauptete, es sei nicht so viel Material abtransportiert worden. Die Baufirma klagte den Betrag ein.

Das Zivilgericht in Arlesheim BL und das Kantonsgericht hiessen die Klage gut. Wer einen Rapport ohne Vorbehalt unterzeichne, anerkenne die aufgeführte Leistung. Sonst müsse der Rapport mit dem Vermerk «zur Kenntnis ohne Anerkennung der Richtigkeit» ergänzt werden.

Kantonsgericht BL, Urteil 400 23 66 vom 22. August 2023