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Die ledigen Eltern einer 13-Jährigen aus dem Kanton Zürich trennten sich. Die Mutter forderte vom Vater Alimente von 6000 Franken pro Monat, unter anderem um dem Kind weiterhin den Besuch der Privatschule zu finanzieren. Der Vater wollte dafür nicht aufkommen. Das Bezirksgericht sprach dem Kind nur 2300 Franken pro Monat zu. Laut Obergericht muss es nun über die Bücher: Einigten sich Eltern ursprünglich darauf, dass ihr Kind eine Privatschule besucht, und liegt kein anderer Entscheid einer Behörde vor, sind diese Kosten bei Kinderalimenten zu berücksichtigen.
Obergericht ZH, Beschluss LZ220029 vom 5.12.2022
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