Inhalt
Ja. Sind sich die Ehepartner einig, so können sie sich trennen, ohne das Gericht einzuschalten. Das blosse Getrenntleben ändert aber nichts an der Gültigkeit der Vorschlagsklausel. Stirbt einer der beiden, erhält der andere den gesamten Vorschlag. Um dies zu ändern, müssen die Ehepartner den Ehevertrag ausdrücklich aufheben. Dieser Aufhebungsvertrag muss öffentlich beurkundet werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden