Ja. Sind sich die Ehepartner einig, so können sie sich trennen, ohne das Gericht einzuschalten. Das blosse Getrenntleben ändert aber nichts an der Gültigkeit der Vorschlagsklausel. Stirbt einer der beiden, erhält der andere den gesamten Vorschlag. Um dies zu ändern, müssen die Ehepartner den Ehevertrag ausdrücklich aufheben. Dieser Aufhebungsvertrag muss öffentlich beurkundet werden.