Eine St. Gallerin erkrankte nach einem Zeckenbiss an Borreliose und wurde arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung Suva zahlte die Heilungskosten und Taggelder. Die Frau liess sich allerdings nicht wie ärztlich empfohlen mit Antibiotika behandeln. Ihr Zustand verbesserte sich nicht.

Nach vier Monaten verweigerte die Suva weitere Taggelder. Die Frau klagte beim Versicherungsgericht St. Gallen. Es kam zum Schluss, dass die Suva die Leistungen wegen verweigerter Antibiotika nach korrekter Abmahnung einstellen durfte. Laut Gutachter ist die Einnahme von Antibiotika bei Borreliose zumutbar und erforderlich.

Versicherungsgericht SG, Entscheid UV 2022/29 vom 15.3.23